Hersteller wie Bosch, Siemens, Vorwerk oder BORA geben eine vertraglich bindende Herstellergarantie auf ihre Elektrogeräte. Kommt es zu Ausfällen oder werden Qualitätsmängel offensichtlich, dann kann der Käufer den Anspruch auf eine mangelfreie Ware durchsetzen.
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Wenn Sie eine Küche im Küchenstudio konfiguriert und bestellt haben, dann steht der Lieferant nach Aufbau in der Gewährleistungspflicht und muss für eine einwandfreie Vertragserfüllung sorgen. Wenn etwas nicht passt, muss nachgebessert, ersetzt oder sogar wieder abgebaut werden.
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Teure Küchen sind Kunststücke aus Handwerkerhand. Design und Qualität kosten etwas, daher ist auch der Anspruch an eine perfekte Küche sehr hoch. In der Diskussion darüber kommt es vielfach zum Streit.
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Christoph Schüll ist Rechtsanwalt und Eigentümer der auf Schadenersatzrecht fokussierten Aachener Kanzlei Schüll Rechtsanwälte. Persönliches Interesse und ein “juristisches Fingerspitzengefühl” in Verbraucherangelegenheiten machen ihn zudem zu einem streitbaren Verfechter von Verbraucherrechten.
So machte sich der engagierte Jurist schon früh einen Namen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Online-Shops wie z.B. “Seats and Sofas”. Als “Küchenanwalt” betreut er eine große Zielgruppe mit mannigfaltigen Themen.
Mehr über das “ganz besondere Küchenrecht” erfahren
In der Küche wird geliebt, gelebt, gelacht – und natürlich auch gestritten. Letzteres kann sehr unschöne Züge annehmen, wenn um die Küche selbst gestritten wird und zwar mit Herstellern, Lieferanten, Planern und ausführenden Handwerkern. Das Thema ist von Anfang an vielfältig und sehr breit aufzufächern. Küchen bestellt man im noblen Küchenstudio, bei einem billigen Möbeldiscounter oder direkt beim Schreiner in der Nachbarschaft. Die Wege zur neuen Küche sind immer von hohen Erwartungen gesäumt. Statistisch gesehen gönnen sich deutsche Haushalte nur alle 20 Jahre eine neue Küche. Die muss dann aber auch für die nächsten 20 Jahre halten, entsprechend hochwertig sein und natürlich exakt den Vorstellungen entsprechend.
Das klappt leider nicht immer und sehr schnell wird aus der Traumküche ein Albtraum-Rechtsstreit, der nicht selten mit dem Leben in einer Baustelle einhergeht und extrem an den Nerven aller Beteiligten zehrt.
Der Anwalt hilft – am besten jemand, der sich in diesem Rechtsgebiet auskennt.
Selbst wenn ein kompletter Rücktritt vom Küchenkauf erklärt wird, hat der Lieferant Anspruch auf den sogenannten Nutzungsersatz, da die Küche ja – ob mit Freuden oder nicht – genutzt und auch abgenutzt wurde. Daher kann ein Küchen-Käufer selten die 100-prozentige Rückzahlung des vollen Kaufpreises oder sogar Schadenersatz verlangen.