Die Gewährleistung wird im BGB klar geregelt. Demnach steht der verantwortliche Küchenmonteur zwei Jahre lang in der Pflicht und muss für Mängel und Schäden aufkommen.
Er hat die Möglichkeit, entweder díe Schäden nachzubessern oder eine neue Küche zu liefern. Verbraucher die Ihr Gewährleistungsrecht erfolgreich in Anspruch nehmen, können nach vergeblichen Reparaturversuchen oder nicht angemessenen Ausführungen eine Rückabwicklung der Vertrages und damit eine komplette Rücknahme der Küche fordern.
Hier wird aber, abhängig von der Dauer des Rechtsstreits eine Nutzung vom Schadensersatzanspruch abgezogen.
Eine ausführliche Prüfung von Gewährleistungsbedingen bieten wir Ihnen zum Preis von 166 Euro zzgl. Mwst. Dabei wägen wir auch ab, ob unter Umständen auch Gewährleistungsansprüche gegen weitere Anspruchsgegner Sinn macht. Kosten im außergerichtlichen Verfahren werden durch bestehenden Rechtsschutz übernommen.