Die gesetzliche Gewährleistung gilt für zwei Jahre – alles andere ist abhängig vom Vertrag. Will heißen: Der Gesetzgeber regelt zwar den Anspruch auf eine mangelfreie Lieferung, beschränkt diese aber nicht nur auf die Herstellerhaftung. Dem Hersteller steht es frei, eine Garantiezeit mit dem Käufer zu vereinbaren. Diese Abmachung ist denn Vertragsbestandteil und damit bindend. Mit dem Vertragsschluss werden Rechte und Pflichten dokumentiert und festgelegt. Dieser Text informiert Sie über Ihre Ansprüche aus der Herstellergarantie und grenzt Ansprüche gegenüber dem Gewährleistungsrecht ab.
Kaufvertrag regelt die Garantiebedingungen
Im Rahmen einer Garantie gelten die Garantiebedingungen, auch diese sind “individuelles Vertragswerk” und sollten daher vor Abschluss des Kaufs wirklich intensiv bis ins klein Gedruckte gelesen und verstanden werden. Klar ist: Werden die Bedingungen für einen Garantieanspruch erfüllt, muss der Hersteller diesen erfüllen.
Wann gibt es einen Garantieanspruch?
Sind in den Garantiebedingungen Produkteigenschaften vereinbart, muss die Ware auch entsprechend geliefert werden. Da ein Online-Kauf das “gekauft wie gesehen” aushebelt, gelten bei Internetkäufen noch weitere Rückgabebedingen, die auch “Garantie-Charakter” haben. Hier muss Verbrauchern bewusst sein, wann und in welchem Umfang das Widerrufsrecht genutzt werden kann.
Dauer der Garantie bei Küchengeräten
In aller Regel besteht ein Garantieanspruch zwei Jahre, es gibt aber auch gerade im hochpreisigen Segment Anbieter, die deutlich länger oder sogar lebenslange Garantien gewähren, um sich vom Mitbewerber abzusetzen. Setzt ein Hersteller eine Frist, die kürzer als die gesetzliche Gewährleistung ist, dann gilt diese Vereinbarung nicht, denn er kann nicht einseitig eine gesetzliche Bindung aufheben. Demnach gibt es eine gesetzliche Garantie, allerdings nur in Firm einer Gewährleistung. Zu beachten gilt, dass bei Garantiezeiten länger als zwei Jahre wieder die vereinbarten Vertragsgrundlagen gelten und nicht mehr die Bedingungen aus dem Gewährleistungsrecht.
Im Küchenbereich berühren sich Gewährleistungsrecht und vereinbarte Garantiebedingungen maßgeblich. Es kann durchaus sein, dass die Gewährleistung für eine gelieferte Küche schon abgelaufen ist, die Herstellergarantie aber noch greift.
Unser Service bietet Ihnen eine juristische Prüfung der jeweiligen Garantiebedingungen und eine Handlungsempfehlung zur Durchsetzung möglicher Ansprüche.
Während ein Gewährleistungsanspruch gesetzlich als Rechtsnorm geregelt ist, bleibt ein Garantieanspruch immer Vereinbarungssache mit dem geschlossenen Kaufvertrag als Basis
Eine ausführliche Prüfung von Garantiebedingen bieten wir Ihnen zum Preis von 166 Euro zzgl. Mwst. Dabei wägen wir auch ab, ob unter Umständen auch Gewährleistungsansprüche gegen weitere Anspruchsgegner Sinn macht. Kosten im außergerichtlichen Verfahren werden durch bestehenden Rechtsschutz übernommen.