Neues Recht auf Reparatur: Was gilt seit Juli 2026 für Küchengeräte?
Seit dem 31. Juli 2026 profitieren Verbraucher in Deutschland von neuen gesetzlichen Reparaturrechten. Hersteller bestimmter Elektrogeräte müssen Reparaturen ermöglichen – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung. Besonders interessant ist die Neuregelung für Besitzer von Kühlschränken, Gefriergeräten und Geschirrspülern.
Reparieren statt wegwerfen
Bislang standen Verbraucher bei einem defekten Küchengerät häufig vor einer schwierigen Entscheidung: Lohnt sich eine Reparatur noch oder muss ein neues Gerät gekauft werden?
Insbesondere nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung konnten Hersteller eine Reparatur teilweise ablehnen oder nur zu wirtschaftlich unattraktiven Bedingungen anbieten.
Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2024/1799 soll sich das ändern. Das neue Recht auf Reparatur stärkt die Position der Verbraucher und soll dazu beitragen, Elektrogeräte länger zu nutzen.
Welche Küchengeräte sind betroffen?
Die neue Reparaturpflicht gilt nicht pauschal für sämtliche Elektrogeräte. Sie erfasst bestimmte Produktgruppen, für die europäische Reparierbarkeitsanforderungen bestehen.
Dazu gehören insbesondere:
Geschirrspüler
Kühlschränke und Gefriergeräte
Waschmaschinen und bestimmte weitere Haushaltsgeräte
Nicht jedes Küchengerät fällt automatisch unter die neue gesetzliche Reparaturpflicht. Bei Backöfen, Kochfeldern und Dunstabzugshauben muss deshalb gesondert geprüft werden, welche gesetzlichen Anforderungen gelten.
Hersteller müssen Reparaturen ermöglichen
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass Verbraucher bei erfassten Produkten unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar vom Hersteller eine Reparatur verlangen können.
Dieser Anspruch besteht unabhängig von den üblichen Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer.
Der Hersteller muss die Reparatur innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführen. Er darf dafür grundsätzlich ein angemessenes Entgelt verlangen.
Ein Anspruch auf eine kostenlose Reparatur besteht außerhalb der Gewährleistung also nicht automatisch.
Der Hersteller darf die Reparatur jedoch nicht durch unangemessen hohe Preise faktisch verhindern.
Wie lange besteht das Recht auf Reparatur?
Die Dauer der Reparaturpflicht hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den einschlägigen europäischen Vorschriften ab.
Bei Kühlgeräten und Geschirrspülern bestehen für bestimmte Ersatzteile Bereitstellungspflichten von sieben beziehungsweise zehn Jahren. Die Fristen knüpfen grundsätzlich an das letzte Inverkehrbringen des jeweiligen Modells an.
Entscheidend ist deshalb nicht allein, wann der Verbraucher das Gerät gekauft hat.
Die Reparaturpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Geräte betreffen, die bereits vor dem 31. Juli 2026 erworben wurden.
Ein zusätzliches Jahr Gewährleistung bei Reparatur
Eine besonders interessante Änderung betrifft die gesetzliche Gewährleistung.
Entscheidet sich ein Verbraucher bei einem gewährleistungspflichtigen Mangel für eine Reparatur statt einer Ersatzlieferung, verlängert sich die Verjährungsfrist für seine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate.
Bei einer regulären zweijährigen Gewährleistungsfrist können daraus insgesamt drei Jahre werden.
Wichtig: Diese Neuregelung gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Sie bedeutet nicht, dass sich bei jedem beliebigen Reparaturauftrag automatisch die Gewährleistungsfrist verlängert.
Wer ist verantwortlich – Küchenstudio oder Gerätehersteller?
Hier muss zwischen zwei unterschiedlichen Ansprüchen unterschieden werden.
Gesetzliche Gewährleistung: Ist ein Küchengerät bereits bei Übergabe mangelhaft, ist grundsätzlich der Verkäufer Ansprechpartner. Wurde das Gerät zusammen mit der Einbauküche beim Küchenstudio gekauft, können sich die Gewährleistungsansprüche gegen das Küchenstudio richten.
Neues Recht auf Reparatur: Der zusätzliche Reparaturanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den Hersteller des betroffenen Geräts. Er kann auch dann Bedeutung haben, wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist.
Ein Küchenstudio kann einen Käufer bei einem bestehenden Gewährleistungsanspruch nicht allein deshalb auf den Hersteller verweisen, weil das defekte Gerät von einem anderen Unternehmen produziert wurde.
Was sollten Verbraucher bei einem Defekt tun?
Wer einen defekten Kühlschrank oder Geschirrspüler hat, sollte zunächst prüfen, wann das Gerät gekauft wurde und ob noch gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen.
Innerhalb der Gewährleistungsfrist ist regelmäßig der Verkäufer der richtige Ansprechpartner.
Nach Ablauf der Gewährleistung kann sich eine Anfrage beim Hersteller lohnen. Verbraucher sollten dabei insbesondere nach Reparaturmöglichkeiten, Ersatzteilen und den voraussichtlichen Kosten fragen.
Wichtig ist außerdem, Kaufbelege, Reparaturangebote und den bisherigen Schriftverkehr aufzubewahren.
Fazit: Mehr Rechte für Besitzer von Küchengeräten
Das neue Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt zugunsten der Verbraucher.
Gerade bei teuren Einbaugeräten kann eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoller sein als ein Neukauf. Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Reparaturmöglichkeiten nicht unnötig eingeschränkt werden.
Für Küchenkäufer ist vor allem wichtig, die unterschiedlichen Ansprüche gegenüber Verkäufer und Hersteller zu kennen.
Rechtsgrundlagen: Richtlinie (EU) 2024/1799, deutsches Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren, insbesondere § 479b BGB sowie die Vorschriften über die kaufrechtliche Gewährleistung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Christoph Schüll ist Rechtsanwalt und Eigentümer der auf Schadenersatzrecht fokussierten Aachener Kanzlei Schüll Rechtsanwälte. Persönliches Interesse und ein “juristisches Fingerspitzengefühl” in Verbraucherangelegenheiten machen ihn zudem zu einem streitbaren Verfechter von Verbraucherrechten. So machte sich der engagierte Jurist schon früh einen Namen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Online-Shops wie z.B. “Seats and Sofas”. Als “Küchenanwalt” betreut er eine große Zielgruppe mit mannigfaltigen Themen. Letzten Endes geht es um Kaufrecht, Vertragsrecht und weitere Rechtsnormen die im Streit mit Küchenherstellern, Lieferanten und Monteuren zum Einsatz kommen.Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt / bundesweit
