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Falsches Aufmaß bei Einbauküchen – wer haftet, wenn die Küche nicht passt?

Die neue Einbauküche ist bestellt, doch bei der Montage stellt sich heraus: Die Schränke sind zu breit, die Arbeitsplatte passt nicht oder der Kühlschrank lässt sich nicht wie geplant einbauen. Häufig liegt die Ursache in einem fehlerhaften Aufmaß.

Schon wenige Zentimeter können darüber entscheiden, ob eine individuell geplante Küche ordnungsgemäß eingebaut werden kann. Die Folgen sind mitunter erheblich: zusätzliche Kosten, verzögerte Montage, neue Bauteile und Streit mit dem Küchenstudio.

Doch wer trägt die Verantwortung für falsche Maße? Muss das Küchenstudio kostenlos nachbessern? Und welche Rechte haben Käufer, wenn sich der Einbau erheblich verzögert?

1. Was bedeutet „Aufmaß“ bei einer Einbauküche?

Das Aufmaß ist die Vermessung des Raumes, in dem die neue Küche eingebaut werden soll. Es bildet die Grundlage für die technische Küchenplanung.

Dabei müssen insbesondere folgende Gegebenheiten berücksichtigt werden:

Ein fachgerechtes Aufmaß beschränkt sich deshalb nicht darauf, lediglich die Länge einer Wand zu bestimmen. Entscheidend ist, ob die ermittelten Maße eine technisch geeignete Küchenplanung ermöglichen.

2. Wann liegt ein fehlerhaftes Aufmaß vor?

Ein fehlerhaftes Aufmaß kann beispielsweise vorliegen, wenn:

Nicht jede Maßabweichung ist automatisch ein rechtlich erheblicher Mangel. Entscheidend ist, ob die vertraglich geschuldete Küche dadurch beeinträchtigt wird.

Beispiel: Ein Küchenstudio vermisst eine Wand mit 3,20 Metern. Tatsächlich stehen wegen eines Mauervorsprungs nur 3,12 Meter für die geplante Schrankkombination zur Verfügung. Bei der Montage stellt sich heraus, dass die bestellten Küchenschränke nicht eingebaut werden können.

Wurde das Aufmaß vom Küchenstudio übernommen, kann dies einen Mangel der geschuldeten Leistung begründen.

3. Wer haftet, wenn das Küchenstudio falsch gemessen hat?

Hat das Küchenstudio die Vermessung des Küchenraums als Teil seiner vertraglichen Leistungen übernommen, muss es grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Erfüllung dieser Pflicht einstehen.

Führt ein fehlerhaftes Aufmaß dazu, dass die gelieferte Küche nicht vertragsgemäß eingebaut werden kann, kommen gesetzliche Mängelrechte in Betracht.

Je nach Vertragsgestaltung können insbesondere die kaufrechtlichen Vorschriften der §§ 434, 437 und 439 BGB oder werkvertragliche Regelungen maßgeblich sein.

Das Küchenstudio kann sich grundsätzlich nicht allein dadurch von seiner vertraglichen Verantwortung befreien, dass es einen externen Mitarbeiter oder Subunternehmer mit dem Aufmaß beauftragt hat.

Wichtig: Maßgeblich ist immer, welche Leistungen das Küchenstudio tatsächlich übernommen hat und welche Vereinbarungen im Vertrag getroffen wurden.

4. Was gilt, wenn der Käufer selbst die Maße angegeben hat?

Anders kann die Situation sein, wenn der Käufer den Raum selbst vermessen und dem Küchenstudio die Maße zur Verfügung gestellt hat.

Wer eigenständig falsche Maße übermittelt, kann unter Umständen das Risiko daraus entstehender Planungsfehler tragen.

Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass das Küchenstudio von jeder Verantwortung befreit ist.

Hat der Anbieter eine umfassende fachliche Beratung oder Prüfung übernommen, können sich aus den Umständen des Einzelfalls Hinweis- oder Prüfpflichten ergeben.

Beispiel: Der Käufer übermittelt einen Grundriss, in dem die Position eines Heizkörpers erkennbar ist. Das Küchenstudio plant dennoch einen Schrank, der sich wegen des Heizkörpers nicht öffnen lässt.

Ob darin eine Pflichtverletzung liegt, hängt insbesondere vom vereinbarten Beratungs- und Planungsumfang ab.

5. Muss das Küchenstudio die falsch geplante Küche kostenlos anpassen?

Liegt ein vom Vertragspartner zu verantwortender Mangel vor, können Käufer grundsätzlich Nacherfüllung verlangen.

Bei einem Kaufvertrag mit geschuldeter Planung und Montage richtet sich dieser Anspruch insbesondere nach §§ 437 Nr. 1, 439 BGB.

Die Nacherfüllung kann beispielsweise umfassen:

Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen hat grundsätzlich der zur Nacherfüllung verpflichtete Unternehmer zu tragen.

Welche Maßnahmen im Einzelfall geschuldet sind, hängt von der Art des Mangels und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Nicht jede nachträgliche Änderung ist eine kostenlose Nachbesserung. Ändert der Käufer beispielsweise nach dem Aufmaß die baulichen Gegebenheiten, kann dies rechtlich anders zu beurteilen sein.

6. Darf das Küchenstudio zusätzliche Kosten verlangen?

Wenn ein fehlerhaftes Aufmaß dem Verantwortungsbereich des Küchenstudios zuzurechnen ist und dadurch eine mangelhafte Leistung entsteht, dürfen die erforderlichen Kosten der gesetzlichen Nacherfüllung grundsätzlich nicht einfach auf den Käufer abgewälzt werden.

Anders kann es sein, wenn die Ursache auf nachträglichen Änderungswünschen des Käufers oder von ihm zu vertretenden Umständen beruht.

Entscheidend ist daher, warum die ursprüngliche Planung nicht passt.

Käufer sollten zusätzliche Kostenforderungen nicht ungeprüft akzeptieren, sondern zunächst klären, wer das Aufmaß übernommen hat und wodurch die Abweichung entstanden ist.

7. Was gilt, wenn sich die Küchenmontage wegen des falschen Aufmaßes verzögert?

Ein falsches Aufmaß kann dazu führen, dass Schränke oder Arbeitsplatten neu bestellt werden müssen. Dadurch kann sich die Fertigstellung der Küche erheblich verzögern.

Ob daraus Schadensersatzansprüche entstehen, richtet sich insbesondere nach §§ 280 ff. BGB.

Für einen Verzögerungsschaden nach §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB müssen grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen des Schuldnerverzugs vorliegen.

Ersatzfähig können unter den jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise nachweisbare zusätzliche Aufwendungen sein, die durch die Verzögerung verursacht wurden.

Nicht jede Unannehmlichkeit oder Verzögerung führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch.

Tipp: Dokumentieren Sie die ursprünglich vereinbarten Termine, die Ursache der Verzögerung und sämtliche zusätzlich entstandenen Kosten.

8. Kann ich wegen eines falschen Aufmaßes den Kaufpreis mindern?

Eine Minderung kann in Betracht kommen, wenn ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beim Kaufvertrag richten sich entsprechende Ansprüche insbesondere nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB.

Die Höhe der Minderung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Verhältnis zwischen dem Wert der mangelfreien und dem Wert der mangelhaften Leistung.

Beispiel: Wegen eines Aufmaßfehlers kann ein vereinbarter Küchenschrank dauerhaft nicht eingebaut werden. Eine erforderliche Nachbesserung bleibt erfolglos oder ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich.

In einer solchen Situation kann eine Kaufpreisminderung in Betracht kommen.

Eine feste Minderungsquote gibt es nicht. Entscheidend ist die konkrete Beeinträchtigung.

9. Wann ist ein Rücktritt vom Küchenvertrag möglich?

Bei erheblichen Mängeln kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Rücktritt vom Vertrag möglich sein.

Regelmäßig muss dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden, soweit eine Fristsetzung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

Ein Rücktritt kann beispielsweise in Betracht kommen, wenn die Küche wegen gravierender Maßfehler insgesamt nicht vertragsgemäß eingebaut oder genutzt werden kann und die erforderliche Nacherfüllung erfolglos bleibt.

Bei unerheblichen Pflichtverletzungen ist der Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen.

Gerade bei individuell angefertigten Einbauküchen kann die Rückabwicklung komplex sein. Deshalb empfiehlt sich vor einer Rücktrittserklärung eine rechtliche Prüfung.

10. Welche Bedeutung hat ein unterschriebenes Aufmaßprotokoll?

Häufig lassen Küchenstudios die ermittelten Maße oder die fertige Küchenplanung vom Käufer unterschreiben.

Eine solche Unterschrift kann für die Frage bedeutsam sein, welche Maße und Ausführungen vereinbart wurden.

Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Käufer sämtliche Risiken eines fehlerhaften professionellen Aufmaßes übernimmt.

Entscheidend sind der konkrete Inhalt des Dokuments, die vertraglichen Vereinbarungen und die Umstände der Vermessung.

Auch vorformulierte Haftungsbeschränkungen können einer gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen.

11. Wie lässt sich ein falsches Aufmaß beweisen?

Bei Streitigkeiten über Maßfehler kommt es häufig auf die vorhandenen Unterlagen an.

Wichtige Beweismittel können sein:

Besonders hilfreich ist ein Vergleich zwischen den ursprünglich ermittelten Maßen und den tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten.

Wer welche Tatsachen beweisen muss, hängt von den geltend gemachten Ansprüchen und den gesetzlichen Beweislastregeln ab.

12. Was sollten Käufer bei einem falschen Aufmaß tun?

Schritt 1: Maßfehler dokumentieren. Fotografieren Sie die betroffenen Stellen und halten Sie die tatsächlichen Maße fest.

Schritt 2: Unterlagen sichern. Bewahren Sie Aufmaßprotokoll, Küchenplanung, Kaufvertrag und Korrespondenz auf.

Schritt 3: Verantwortlichkeit klären. Prüfen Sie, wer das Aufmaß vorgenommen und welche Leistungen der Anbieter übernommen hat.

Schritt 4: Mangel schriftlich anzeigen. Beschreiben Sie die Abweichungen und fordern Sie eine vertragsgemäße Lösung.

Schritt 5: Nacherfüllung verlangen. Setzen Sie, soweit erforderlich, eine angemessene Frist.

Schritt 6: Weitere Rechte prüfen. Scheitert die Nacherfüllung, können je nach Einzelfall Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht kommen.

Fazit: Ein falsches Aufmaß kann erhebliche Ansprüche auslösen

Das professionelle Aufmaß ist eine wesentliche Grundlage für die Planung und Montage einer Einbauküche.

Werden Maße falsch ermittelt oder wichtige bauliche Besonderheiten übersehen, kann dies dazu führen, dass die gelieferte Küche nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht.

Hat das Küchenstudio das Aufmaß übernommen, können Käufer bei einem daraus entstandenen Mangel grundsätzlich Nacherfüllung verlangen. Unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.

Ihre neue Küche passt wegen eines falschen Aufmaßes nicht? Wir prüfen Ihre Rechte.

Ob falsch vermessene Wände, ungeeignete Schrankmaße oder eine nicht passende Arbeitsplatte: Lassen Sie prüfen, wer für den Maßfehler verantwortlich ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.


Rechtliche Grundlagen: §§ 280 ff., 286, 305 ff., 323, 434, 437, 439, 441 sowie – je nach Vertragsart – §§ 633–635 BGB.


Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt / bundesweit

Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt / bundesweit

Christoph Schüll ist Rechtsanwalt und Eigentümer der auf Schadenersatzrecht fokussierten Aachener Kanzlei Schüll Rechtsanwälte.  Persönliches Interesse und ein “juristisches Fingerspitzengefühl” in Verbraucherangelegenheiten machen ihn zudem zu einem streitbaren Verfechter von Verbraucherrechten.

So machte sich der engagierte Jurist schon früh einen Namen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Online-Shops wie z.B. “Seats and Sofas”. Als “Küchenanwalt” betreut er eine große Zielgruppe mit mannigfaltigen Themen. Letzten Endes geht es um Kaufrecht, Vertragsrecht und weitere Rechtsnormen die im Streit mit Küchenherstellern, Lieferanten und Monteuren zum Einsatz kommen.