Darf ich ein Küchenstudio mit Namen bewerten, z. B. bei Google?

Darf man ein Küchenstudio bei Google namentlich kritisieren? So bleiben Bewertungen sachlich und rechtssicher.
Darum geht es konkret
Meinung, Tatsachen und Persönlichkeitsrechte unterscheiden
Kritik mit Namensnennung ist grundsätzlich möglich
Wer tatsächlich Kunde eines Küchenstudios war, darf seine Erfahrungen grundsätzlich öffentlich schildern und das Unternehmen namentlich bewerten. Auch deutliche negative Meinungen sind vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst. Eine schlechte Sternebewertung ist nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie dem Betrieb wirtschaftlich schadet.
Tatsachen müssen stimmen
Bei überprüfbaren Tatsachenbehauptungen ist besondere Sorgfalt nötig. „Der vereinbarte Montagetermin wurde dreimal verschoben“ sollte belegbar sein. Bewusst unwahre Behauptungen oder frei erfundene Kundenerlebnisse können Unterlassungs- und weitere Ansprüche auslösen. Werturteile wie „Ich war mit der Beratung unzufrieden“ sind anders zu beurteilen als konkrete Vorwürfe.
Keine Beleidigungen oder Prangerwirkung
Sachliche Kritik ist meist wirksamer als Beschimpfungen. Persönliche Daten von Beschäftigten, private Telefonnummern oder unbelegte Betrugsvorwürfe gehören nicht in eine Bewertung. Eine zulässige Bewertung kann dennoch gegen Plattformregeln verstoßen; umgekehrt machen Plattformregeln eine rechtswidrige Aussage nicht rechtmäßig.
Belege sichern und fair formulieren
Schreiben Sie aus eigener Erfahrung, nennen Sie den Zeitraum und trennen Sie beobachtete Tatsachen von Ihrer Bewertung. Rechnungen, E-Mails und Fotos sollten Sie für Rückfragen aufbewahren, aber nicht ungeschwärzt veröffentlichen. Eine Formulierung wie „Nach meiner Erfahrung wurde die zugesagte Nachbesserung bislang nicht durchgeführt“ ist präziser als pauschale Anschuldigungen.
Wenn das Küchenstudio Löschung verlangt
Prüfen Sie den beanstandeten Satz und die behauptete Unrichtigkeit. Plattformen können bei bestrittenem Kundenkontakt Nachweise verlangen. Nicht jede anwaltliche Löschaufforderung ist berechtigt, doch konkrete falsche Angaben sollten korrigiert werden. Bei einer Abmahnung können kurze Reaktionsfristen gelten; rechtlicher Rat ist dann sinnvoll.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage in Deutschland. Die konkrete Beurteilung hängt von Vertrag, Sachverhalt und gegebenenfalls aktuellen technischen Regeln ab.
Ärger mit dem Küchenstudio?
Ihre Küche wurde nicht geliefert, weist Mängel auf oder das Küchenstudio reagiert nicht? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen, wie wir Ihnen helfen können.
Jetzt Ihren Fall schildern Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular.