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Küchenstudio erhöht nachträglich den Preis: Wann darf ich zurücktreten?

Ein Küchenstudio darf einen verbindlich vereinbarten Preis nicht beliebig nachträglich erhöhen. Ob eine Preisänderung zulässig ist und welche Rechte folgen, hängt von Vertrag und Klausel ab.

Darum geht es konkret
Ein Küchenstudio darf einen verbindlich vereinbarten Preis nicht beliebig nachträglich erhöhen. Ob eine Preisänderung zulässig ist und welche Rechte folgen, hängt von Vertrag und Klausel ab.

Die kurze Antwort: Ein Küchenstudio darf einen verbindlich vereinbarten Preis nicht beliebig nachträglich erhöhen. Ob eine Preisänderung zulässig ist und welche Rechte folgen, hängt von Vertrag und Klausel ab.

Worauf es rechtlich ankommt

Bei wirksamen Preisänderungsvereinbarungen sind Voraussetzungen und Transparenz wichtig. Unzulässige einseitige Nachforderungen verpflichten den Käufer nicht ohne Weiteres; ein Rücktrittsrecht entsteht aber nicht bei jeder bloßen Ankündigung.

So gehen Sie jetzt vor

Vergleichen Sie Angebot, unterschriebene Bestellung, Auftragsbestätigung und AGB. Verlangen Sie schriftlich die vertragliche Grundlage und Berechnung der Erhöhung.

Beispiel aus der Küchenpraxis

Nach der Bestellung fordert das Studio wegen höherer Materialpreise 1.500 Euro zusätzlich. Ob es das darf, hängt davon ab, ob überhaupt eine wirksame Anpassungsregel vereinbart wurde.

Preissteigerung oder neues Angebot?

Eine echte nachträgliche Forderung aus einem bestehenden Vertrag ist anders zu beurteilen als ein neues, noch nicht angenommenes Angebot. Prüfen Sie daher zuerst, ob der Vertrag bereits verbindlich zustande gekommen ist.

Typischer Fehler, den Sie vermeiden sollten

Unterschreiben Sie keine Nachtragsvereinbarung, bevor die Rechtslage geklärt ist. Eine vorschnelle Rücktrittserklärung kann selbst Risiken auslösen.

Fazit

Zuerst die Wirksamkeit der Preisklausel prüfen, dann über Vertragslösung entscheiden.

Weitere Ratgeber: Bestellte Küche nicht mehr bezahlbar: Kann ich vom Vertrag zurücktreten? und Verletzung durch eine Küchenklappe: Wer haftet für den Unfall?.

Gesetzliche Grundlagen zur Vertiefung: BGB § 305, BGB § 307.

Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein über deutsches Recht. Maßgeblich sind Vertrag, Vertragsart und die Umstände des Einzelfalls; bei Fristen, hohen Kosten oder Personenschäden ist individuelle Rechtsberatung sinnvoll.

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