Falsche Arbeitsplatte geliefert: Muss das Küchenstudio sie austauschen?

Weicht die gelieferte Arbeitsplatte von der vereinbarten Farbe, dem Material oder den Maßen ab, liegt häufig ein Sachmangel vor. Ob zwingend ein Austausch verlangt werden kann, hängt von Vertrag und Nacherfüllungsregeln ab.
Darum geht es konkret
Die kurze Antwort: Weicht die gelieferte Arbeitsplatte von der vereinbarten Farbe, dem Material oder den Maßen ab, liegt häufig ein Sachmangel vor. Ob zwingend ein Austausch verlangt werden kann, hängt von Vertrag und Nacherfüllungsregeln ab.
Worauf es rechtlich ankommt
Der Käufer kann grundsätzlich Nacherfüllung verlangen. Der Verkäufer kann die gewählte Art unter gesetzlichen Voraussetzungen wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern; dann sind Alternativen und weitere Rechte zu prüfen.
So gehen Sie jetzt vor
Vergleichen Sie Auftragsbestätigung, Musterbezeichnung und Fotos. Halten Sie Abweichungen schriftlich fest und erklären Sie, welche vertragsgerechte Ausführung Sie verlangen.
Beispiel aus der Küchenpraxis
Bestellt ist eine matte Quarzkompositplatte, montiert wurde eine glänzende Dekorplatte. Der Unterschied betrifft nicht bloß Geschmack, wenn das Material verbindlich vereinbart war.
Wann kann eine Preisminderung sinnvoll sein?
Wenn der Käufer die abweichende Platte behalten möchte, kann eine einvernehmliche Preisreduzierung praktisch sein. Eine gesetzliche Minderung setzt eigene Voraussetzungen voraus; die Höhe ist nicht frei nach Ärger zu bestimmen.
Typischer Fehler, den Sie vermeiden sollten
Nicht jede geringfügige Farbnuance führt zu einem Rücktrittsrecht. Bei Naturmaterialien können vereinbarte oder übliche Toleranzen relevant sein.
Fazit
Maßgeblich ist die verbindliche Bestellung – nicht, was das Studio nachträglich für gleichwertig hält.
Weitere Ratgeber: Wann gilt eine Küche als nicht gebrauchstauglich? und Küchenmängel selbst beheben: Darf ich die Reparaturkosten verlangen?.
Gesetzliche Grundlagen zur Vertiefung: BGB § 434, BGB § 439.
Hinweis: Dieser Ratgeber informiert allgemein über deutsches Recht. Maßgeblich sind Vertrag, Vertragsart und die Umstände des Einzelfalls; bei Fristen, hohen Kosten oder Personenschäden ist individuelle Rechtsberatung sinnvoll.
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