Ihr Recht rundum die Küche

Kompetente rechtliche Unterstützung bei Problemen mit Küchenstudios, Lieferung, Montage und Mängeln.

Wie viele Nachbesserungsversuche muss ein Küchenkäufer dulden? OLG Hamm entscheidet

Eine defekte Lichtleiste, eine gerissene Spüle und ein versäumter Montagetermin: Ein Küchenkäufer wollte seinen Vertrag rückgängig machen. Das OLG Hamm entschied zugunsten des Möbelhauses. Warum ein ausgefallener Termin nicht automatisch als gescheiterter Reparaturversuch zählt und welche Rechte Käufer heute haben.

Ist das Ihr Thema? Senden Sie uns eine Mail →

OLG Hamm, Urteil vom 31.07.2025 – Az. 2 U 71/23

Eine neue Einbauküche soll funktionieren und fachgerecht montiert sein. Doch was passiert, wenn die Spüle beschädigt ist, eine Lichtleiste nicht funktioniert und das Küchenstudio vereinbarte Nachbesserungstermine versäumt? Darf der Käufer dann sofort vom Kaufvertrag zurücktreten?

Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm. In seinem Urteil vom 31. Juli 2025 entschied es, dass ein ausgefallener Nachbesserungstermin nicht automatisch als gescheiterter Reparaturversuch zählt.

Das Urteil zeigt, wie wichtig die Unterscheidung zwischen einem tatsächlich fehlgeschlagenen Reparaturversuch und einem lediglich versäumten Termin ist.

Einbauküche für mehr als 9.000 Euro gekauft

Im Oktober 2021 bestellte ein Kunde bei einem Möbelhaus eine Einbauküche einschließlich Elektrogeräten. Der Gesamtpreis betrug 9.332 Euro.

Die Lieferung erfolgte im Januar 2022. Bereits bei der Montage zeigten sich zwei Mängel: Eine Lichtleiste war defekt und die Küchenspüle hatte einen Riss.

Das Möbelhaus sollte die Mängel beseitigen.

Bei einem Nachbesserungstermin am 5. Mai 2022 fehlte jedoch die benötigte Ersatzlichtleiste. Beim Versuch, die beschädigte Spüle auszutauschen, wurde außerdem die Arbeitsplatte beschädigt.

Damit war die Küche weiterhin nicht vollständig mangelfrei.

Küchenstudio erscheint nicht zum vereinbarten Termin

Für den 1. August 2022 wurde ein weiterer Nachbesserungstermin vereinbart. Der Käufer nahm sich dafür Urlaub.

Doch die Monteure erschienen nicht. Nach Angaben des Möbelhauses war der Termin aufgrund eines Fehlers in der Tourenplanung vergessen worden.

Das Unternehmen bot einen Ersatztermin für den 9. August 2022 an.

Der Käufer lehnte ab. Er wollte nicht noch einen Urlaubstag aufwenden und hatte nach den bisherigen Erfahrungen das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Nachbesserung verloren.

Am 19. August 2022 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Er verlangte die Rückzahlung der bereits geleisteten 8.130 Euro gegen Rückgabe der Küche.

Landgericht Bielefeld gab dem Käufer zunächst recht

Zunächst hatte der Käufer Erfolg.

Das Landgericht Bielefeld entschied am 6. März 2023, dass ihm weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zuzumuten seien.

Dabei berücksichtigte das Gericht insbesondere die lange Dauer der Nachbesserung, die Beschädigung der Arbeitsplatte und den versäumten Montagetermin.

Das Möbelhaus legte Berufung ein.

OLG Hamm: Ein ausgefallener Termin ist kein gescheiterter Reparaturversuch

Das Oberlandesgericht Hamm bewertete den Sachverhalt anders und wies die Klage ab.

Nach § 440 Satz 2 BGB gilt eine Nachbesserung grundsätzlich nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich aus der Art der Sache, dem Mangel oder den sonstigen Umständen nichts anderes ergibt.

Entscheidend war deshalb die Frage, wie viele Reparaturversuche tatsächlich stattgefunden hatten.

Nach Auffassung des OLG war lediglich der Nachbesserungsversuch vom 5. Mai 2022 fehlgeschlagen.

Der ausgefallene Termin vom 1. August 2022 konnte dagegen nicht als zweiter fehlgeschlagener Versuch gewertet werden.

Denn an diesem Tag hatte überhaupt keine Reparatur stattgefunden.

Das Gericht unterschied ausdrücklich zwischen einer erfolglos durchgeführten Nachbesserung und dem bloßen Unterlassen einer Nachbesserung.

Wann sind weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar?

Das OLG stellte klar, dass Käufer nicht in jedem Fall zwei erfolglose Reparaturen abwarten müssen.

Eine weitere Nachbesserung kann bereits früher unzumutbar sein, etwa wenn gravierende handwerkliche Fehler auftreten oder das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Verkäufers nachhaltig erschüttert ist.

Im konkreten Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt an.

Zwar war die Arbeitsplatte beim ersten Nachbesserungsversuch beschädigt worden. Der Käufer hatte aber selbst erklärt, dass das ursprünglich eingesetzte Montageteam gute Arbeit geleistet hatte.

Außerdem hatte er nach dem misslungenen Reparaturversuch noch einen weiteren Termin vereinbart.

Nach Ansicht des Gerichts sprach dies dagegen, dass bereits damals jedes Vertrauen in eine erfolgreiche Nachbesserung verloren gegangen war.

Auch die verständliche Verärgerung darüber, erneut Urlaub nehmen zu müssen, genügte dem Gericht nicht für einen sofortigen Rücktritt.

Warum die fehlende Fristsetzung entscheidend war

Ein weiterer entscheidender Punkt war die fehlende Frist zur Nacherfüllung.

Der Käufer hatte dem Möbelhaus vor seinem Rücktritt keine abschließende angemessene Frist gesetzt.

Nach der im Fall anwendbaren Rechtslage hätte er dem Verkäufer nach dem versäumten Termin grundsätzlich noch Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen.

Da das Möbelhaus kurzfristig einen Ersatztermin angeboten hatte, hielt das OLG einen sofortigen Rücktritt nicht für gerechtfertigt.

Die Rückabwicklung des Küchenvertrags scheiterte deshalb.

Wichtig: Für heutige Küchenkaufverträge gelten teilweise andere Regeln

Bei der Übertragung des Urteils auf aktuelle Küchenkaufverträge ist Vorsicht geboten.

Der Vertrag wurde bereits im Oktober 2021 abgeschlossen. Deshalb musste das OLG noch das Kaufrecht in seiner bis Ende 2021 geltenden Fassung anwenden.

Für Verbrauchsgüterkäufe, die seit dem 1. Januar 2022 geschlossen wurden, gilt insbesondere § 475d BGB.

Danach kann ein Rücktritt unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine ausdrücklich gesetzte Nachbesserungsfrist möglich sein.

Beispielsweise kann es ausreichen, dass der Unternehmer einen Mangel trotz eines Nachbesserungsversuchs nicht beseitigt hat oder die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Käufer wegen jedes geringfügigen Mangels sofort den gesamten Küchenvertrag rückgängig machen können. Die gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Ausschlussgründe müssen weiterhin geprüft werden.

Was sollten Käufer bei Küchenmängeln beachten?

Wer Probleme mit einer neuen Einbauküche hat, sollte möglichst frühzeitig für eine nachvollziehbare Dokumentation sorgen.

Diese Maßnahmen sind besonders sinnvoll:

Besonders bei erheblichen Küchenmängeln empfiehlt es sich, vor einer Rücktrittserklärung die Rechtslage prüfen zu lassen.

Fazit: Nicht jeder gescheiterte Montagetermin berechtigt zum Rücktritt

Das Urteil des OLG Hamm verdeutlicht, dass ein versäumter Nachbesserungstermin nicht mit einer erfolglos durchgeführten Reparatur gleichgesetzt werden darf.

Für den betroffenen Käufer hatte dies erhebliche Folgen: Obwohl die Küche mangelhaft war und das Möbelhaus Fehler bei der Nachbesserung gemacht hatte, konnte er den Vertrag nicht wirksam rückabwickeln.

Für heutige Verbraucherkäufe ist zusätzlich das seit 2022 geltende Kaufrecht zu beachten. Eine starre Regel, wonach Käufer immer zwei Reparaturversuche dulden müssen, gibt es nicht.

Entscheidung: OLG Hamm, Urteil vom 31.07.2025 – 2 U 71/23.


Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt / bundesweit

Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt / bundesweit

Christoph Schüll ist Rechtsanwalt und Eigentümer der auf Schadenersatzrecht fokussierten Aachener Kanzlei Schüll Rechtsanwälte.  Persönliches Interesse und ein “juristisches Fingerspitzengefühl” in Verbraucherangelegenheiten machen ihn zudem zu einem streitbaren Verfechter von Verbraucherrechten.

So machte sich der engagierte Jurist schon früh einen Namen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Online-Shops wie z.B. “Seats and Sofas”. Als “Küchenanwalt” betreut er eine große Zielgruppe mit mannigfaltigen Themen. Letzten Endes geht es um Kaufrecht, Vertragsrecht und weitere Rechtsnormen die im Streit mit Küchenherstellern, Lieferanten und Monteuren zum Einsatz kommen.


← Zurück zur News-Übersicht