Backofen defekt: Darf das Küchenstudio Käufer an den Hersteller verweisen?

Der neue Backofen funktioniert nicht, doch das Küchenstudio verweist auf den Kundendienst des Herstellers. Müssen Käufer diesen Weg akzeptieren? Entscheidend ist, wer Vertragspartner ist und ob ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch besteht.
Ist das Ihr Thema? Senden Sie uns eine Mail →Der neue Backofen funktioniert nicht richtig, aber das Küchenstudio erklärt, der Kunde müsse sich direkt an den Hersteller wenden. Solche Situationen sorgen beim Küchenkauf immer wieder für Streit. Dabei ist die Rechtslage grundsätzlich klar: Für die gesetzliche Gewährleistung ist der Verkäufer verantwortlich – nicht automatisch der Hersteller.
Allerdings kommt es darauf an, wer das Gerät verkauft hat, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt und welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen.
Wer ist bei einem defekten Backofen verantwortlich?
Wurde der Backofen zusammen mit der Einbauküche bei einem Küchenstudio gekauft, ist grundsätzlich das Küchenstudio der Vertragspartner des Käufers.
Liegt ein Sachmangel vor, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte deshalb gegenüber dem Küchenstudio geltend machen.
Dass der Backofen von einem anderen Unternehmen hergestellt wurde, ändert daran grundsätzlich nichts.
Das Küchenstudio kann sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zwar eines Herstellerkundendienstes bedienen. Es kann seine gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Käufer jedoch nicht allein durch einen Verweis auf den Hersteller abwälzen.
Gewährleistung und Herstellergarantie sind zwei verschiedene Dinge
Bei defekten Küchengeräten werden Gewährleistung und Garantie häufig verwechselt.
Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag und richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. Sie greift, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eines Sachmangels vorliegen.
Eine Herstellergarantie ist dagegen eine zusätzliche Verpflichtung des Garantiegebers. Welche Leistungen sie umfasst, ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
Verbraucher können daher unter Umständen sowohl gesetzliche Gewährleistungsrechte gegen das Küchenstudio als auch Ansprüche aus einer Herstellergarantie haben.
Eine bestehende Herstellergarantie beseitigt die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer nicht.
Welche Rechte haben Küchenkäufer bei einem Sachmangel?
Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, kann der Käufer zunächst grundsätzlich Nacherfüllung verlangen.
Je nach Sachverhalt kommen insbesondere die Reparatur des Backofens oder die Lieferung eines mangelfreien Ersatzgeräts in Betracht.
Der Käufer kann nach § 439 BGB grundsätzlich zwischen diesen Formen der Nacherfüllung wählen. Der Verkäufer darf die gewählte Art jedoch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen verweigern, beispielsweise bei unverhältnismäßigen Kosten.
Die für eine berechtigte Nacherfüllung erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Verkäufer.
Muss der Käufer den Herstellerkundendienst akzeptieren?
Nicht unbedingt.
Das Küchenstudio darf einen Herstellerkundendienst mit der Reparatur beauftragen. Der Käufer muss jedoch nicht auf eigene Kosten einen separaten Reparaturvertrag mit dem Hersteller abschließen, wenn ein berechtigter Gewährleistungsanspruch gegen das Küchenstudio besteht.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der praktischen Durchführung einer Reparatur und der rechtlichen Verantwortung.
Auch wenn ein Techniker des Herstellers erscheint, bleibt das Küchenstudio grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner kaufrechtlichen Verpflichtungen verantwortlich.
Was gilt in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf?
Bei einem Verbrauchsgüterkauf gilt nach § 477 BGB grundsätzlich eine Beweislastvermutung zugunsten des Verbrauchers.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
Der Verkäufer kann diese Vermutung widerlegen.
Das bedeutet nicht, dass jeder Defekt innerhalb des ersten Jahres automatisch vom Verkäufer zu beheben ist. Die Vermutung kann beispielsweise ausgeschlossen sein, wenn sie mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.
Nach Ablauf des ersten Jahres kann es für den Käufer schwieriger werden, nachzuweisen, dass die Ursache des Mangels bereits bei Gefahrübergang vorhanden war.
Wie lange bestehen Gewährleistungsansprüche?
Bei neu gekauften Elektrogeräten gilt grundsätzlich die zweijährige kaufrechtliche Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Die Frist beginnt im Regelfall mit der Ablieferung.
Eine freiwillige Herstellergarantie kann länger oder kürzer laufen und andere Voraussetzungen haben.
Auch besondere gesetzliche Regelungen oder Umstände des Einzelfalls können für die Verjährung eine Rolle spielen.
Was passiert, wenn die Reparatur scheitert?
Kann der Mangel nicht ordnungsgemäß beseitigt werden oder scheitert die Nacherfüllung, können weitere Rechte entstehen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen insbesondere eine Minderung des Kaufpreises, ein Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.
Ob der Käufer wegen eines defekten Backofens vom gesamten Küchenvertrag zurücktreten kann, hängt jedoch von der Vertragsgestaltung und der Erheblichkeit des Mangels ab.
Bei einer ansonsten mangelfreien Einbauküche kann es rechtlich einen erheblichen Unterschied machen, ob nur das Elektrogerät betroffen ist oder die Küche insgesamt nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Was sollten Verbraucher bei einem defekten Backofen tun?
Wer einen Defekt feststellt, sollte zunächst den Kaufvertrag prüfen und den Mangel dokumentieren.
Anschließend empfiehlt es sich, das Küchenstudio nachweisbar über den Defekt zu informieren und Nacherfüllung zu verlangen.
Dabei sollten insbesondere folgende Unterlagen aufbewahrt werden:
Kaufvertrag und Rechnung
Gerätebezeichnung und Modellnummer
Fotos oder Videos des Fehlers
Schriftverkehr mit dem Küchenstudio
Reparaturberichte und Kundendienstprotokolle
Bei einem sicherheitsrelevanten Defekt sollte das Gerät bis zur Klärung nicht weiter benutzt werden.
Fazit: Das Küchenstudio bleibt grundsätzlich Ansprechpartner
Ein Küchenstudio kann sich bei einem gewährleistungspflichtigen Defekt nicht allein deshalb seiner Verantwortung entziehen, weil der Backofen von einem anderen Unternehmen stammt.
Wurde das Gerät beim Küchenstudio gekauft, richten sich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche grundsätzlich gegen dieses Unternehmen.
Eine Herstellergarantie kann zusätzliche Rechte bieten, ersetzt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.
Rechtsgrundlagen: §§ 434, 437, 439, 440, 443, 477 und 475d BGB.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Christoph Schüll ist Rechtsanwalt und Eigentümer der auf Schadenersatzrecht fokussierten Aachener Kanzlei Schüll Rechtsanwälte. Persönliches Interesse und ein “juristisches Fingerspitzengefühl” in Verbraucherangelegenheiten machen ihn zudem zu einem streitbaren Verfechter von Verbraucherrechten. So machte sich der engagierte Jurist schon früh einen Namen bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Online-Shops wie z.B. “Seats and Sofas”. Als “Küchenanwalt” betreut er eine große Zielgruppe mit mannigfaltigen Themen. Letzten Endes geht es um Kaufrecht, Vertragsrecht und weitere Rechtsnormen die im Streit mit Küchenherstellern, Lieferanten und Monteuren zum Einsatz kommen.Rechtsanwalt Christoph Schüll - Küchenanwalt / bundesweit
