Küchenkauf auf einer Messe: Gibt es ein Widerrufsrecht?

Ein Küchenvertrag ist auf der Messe schnell unterschrieben. Doch können Käufer ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Entscheidend sind die rechtliche Einordnung des Messestands und mögliche Ausnahmen für individuell geplante Einbauküchen.
Darum geht es konkret
Wann der Messevertrag bindend ist und wann ein Widerruf möglich bleibt
Auf einer Küchenmesse ist die Traumküche schnell ausgesucht: Beratung, Sonderpreis, Unterschrift – und zu Hause kommen Zweifel. Können Verbraucher einen solchen Küchenvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen? Die Antwort lautet: Nicht allein deshalb, weil der Vertrag auf einer Messe geschlossen wurde. Entscheidend sind die Umstände am Messestand und die Art des Vertrags.
Gibt es beim Küchenkauf auf einer Messe immer ein Widerrufsrecht?
Nein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verbraucherverträgen insbesondere dann, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag oder um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag handelt und keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Wer an einem Messestand unterschreibt, kann deshalb nicht pauschal von einem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgehen.
Ein Messestand kann rechtlich als Geschäftsraum des Unternehmens gelten. Dann ist der Vertrag grundsätzlich wie ein Kauf im Küchenstudio zu behandeln: Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht nur wegen eines späteren Meinungswechsels gibt es nicht.
Wann gilt ein Messestand als Geschäftsraum?
Nach § 312b Abs. 2 BGB können Geschäftsräume auch bewegliche Gewerberäume sein, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Für Messestände hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass es auf die Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers ankommt: Musste dieser nach den konkreten Umständen damit rechnen, dass der Unternehmer dort Verträge abschließt?
Das kann bei einem professionell gestalteten Küchenstand auf einer Verkaufsmesse der Fall sein. Wichtig sind etwa die Art der Messe, der Auftritt des Ausstellers und die erkennbare Verkaufssituation. Der EuGH hat dies im Urteil vom 7. August 2018 (C-485/17) erläutert. Die Beurteilung erfolgt anhand des Einzelfalls.
Folge: Wird der Vertrag in Geschäftsräumen im Rechtssinn geschlossen, entsteht allein aus dem Messebesuch kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wann kann dennoch ein Widerrufsrecht bestehen?
Ein Widerrufsrecht kann in Betracht kommen, wenn der Vertrag unter den Voraussetzungen des § 312b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde. Relevant kann beispielsweise sein, ob der Verbraucher außerhalb eines Geschäftsraums persönlich und individuell angesprochen wurde und der Vertrag unmittelbar danach unter den gesetzlich beschriebenen Umständen zustande kam.
Auch ein späterer Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel kann rechtlich anders zu bewerten sein. Ein bloßes Nachdenken zu Hause oder eine spätere Zahlung machen einen zuvor wirksam am Stand geschlossenen Vertrag jedoch nicht automatisch zum Fernabsatzvertrag.
Ob ein Widerrufsrecht tatsächlich besteht, muss anhand der Vertragsunterlagen und des genauen Ablaufs geprüft werden.
Besonderheit: Individuell geplante Einbauküchen
Selbst wenn der Vertrag grundsätzlich unter die Widerrufsregeln fällt, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme für Waren vor, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Eine individuell konfigurierte Einbauküche kann darunterfallen. Allerdings ist nicht jede Küche allein deshalb vom Widerruf ausgeschlossen, weil der Verkäufer sie als „maßgefertigt“ bezeichnet. Entscheidend ist die konkrete Beschaffenheit und Individualisierung der bestellten Ware.
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 21. Oktober 2020 (C-529/19) entschieden, dass die gesetzliche Ausnahme bei entsprechend individualisierten Waren nicht davon abhängt, ob der Unternehmer bereits mit der Herstellung begonnen hat. Die Ausnahme ist aber nur relevant, wenn überhaupt ein gesetzliches Widerrufsrecht dem Grunde nach in Betracht kommt.
Gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen?
Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, beträgt die Frist grundsätzlich 14 Tage (§ 355 BGB). Wann sie beginnt, hängt unter anderem von der Vertragsart und den gesetzlichen Informationspflichten ab. Bei Warenkäufen beginnt sie regelmäßig nicht schon mit der Unterschrift, sondern grundsätzlich mit dem Erhalt der Ware. Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, können besondere Fristen gelten.
Wichtig: Eine vom Verkäufer freiwillig angebotene Stornierungs- oder Rückgabemöglichkeit ist etwas anderes als das gesetzliche Widerrufsrecht. Maßgeblich sind dann die vereinbarten Bedingungen.
Kann man den Messe-Küchenvertrag einfach stornieren?
Ohne Widerrufsrecht oder sonstigen rechtlichen Lösungsgrund ist ein unterschriebener Küchenvertrag grundsätzlich verbindlich. Eine einseitige Stornierung ist nicht automatisch kostenlos möglich. Ob und in welcher Höhe der Verkäufer eine Vergütung oder einen Schadensersatz verlangen darf, hängt insbesondere von der rechtlichen Einordnung des Vertrags und den wirksam vereinbarten Bedingungen ab.
Auch eine Anzahlung bedeutet nicht, dass der Vertrag frei kündbar wäre oder der Händler die Anzahlung in jedem Fall behalten dürfte. Pauschale Stornoklauseln können rechtlich überprüfbar sein.
Was sollten Käufer nach einer Unterschrift auf der Messe tun?
- Vertrag und Unterlagen sichern: Bestellschein, AGB, Widerrufsbelehrung, Küchenplanung und Zahlungsbelege aufbewahren.
- Vertragsschluss rekonstruieren: Wo und wie wurde man angesprochen? Wann und wo wurde unterschrieben?
- Individualisierung prüfen: Welche Maße, Fronten, Ausschnitte und Sonderanfertigungen wurden verbindlich bestellt?
- Fristen nicht verstreichen lassen: Wenn ein Widerrufsrecht möglich erscheint, den Widerruf vorsorglich und nachweisbar erklären und die rechtliche Wirksamkeit prüfen lassen.
- Keine voreilige Stornopauschale akzeptieren: Zunächst die Vertragsgrundlage und mögliche Ansprüche prüfen.
Häufige Fragen zum Widerruf beim Küchenkauf auf einer Messe
Gibt es auf jeder Verbrauchermesse 14 Tage Widerrufsrecht?
Nein. Ein Messestand kann als Geschäftsraum gelten. Dann besteht allein wegen des Messekaufs grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Kann ich widerrufen, solange die Küche noch nicht produziert wurde?
Der Produktionsbeginn ist nicht das alleinige Kriterium. Bei einer individuell angefertigten Küche kann die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB auch vor Produktionsbeginn greifen, sofern ihre Voraussetzungen erfüllt sind.
Hilft es, dass ich mich auf der Messe unter Druck gesetzt fühlte?
Verkaufsdruck allein begründet nicht automatisch ein Widerrufsrecht. Bei Täuschung, Drohung oder anderen besonderen Umständen können jedoch weitere rechtliche Fragen entstehen, die gesondert zu prüfen sind.
Fazit: Messestand und Küchenplanung sind entscheidend
Ein Küchenvertrag auf einer Messe ist nicht automatisch widerrufbar. Entscheidend ist zunächst, ob der Messestand als Geschäftsraum gilt oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt. Selbst bei grundsätzlich bestehendem Widerrufsrecht kann die Ausnahme für individuell angefertigte Waren eingreifen. Käufer sollten daher nicht vorschnell von einem kostenlosen Rücktritt ausgehen, sondern Vertrag, Belehrung und Bestellkonfiguration prüfen.
Rechtsgrundlagen: §§ 312b, 312c, 312g, 355, 356 BGB; EuGH, Urteil vom 07.08.2018 – C-485/17; EuGH, Urteil vom 21.10.2020 – C-529/19.
Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ärger mit dem Küchenstudio?
Ihre Küche wurde nicht geliefert, weist Mängel auf oder das Küchenstudio reagiert nicht? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen, wie wir Ihnen helfen können.
Jetzt Ihren Fall schildern Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Kontaktformular.