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Garantie oder Gewährleistung

Garantie ODER Gewährleistung bei der Einbauküche

Wichtig ist, Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Eine Garantie ist im Grund nicht mehr als ein freiwilliges Entgegenkommen Ihres Küchenherstellers. Verstößt er gegen seine eigenen Garantiebedingungen, dann geht es in einem anstehenden Vertrag um Vertragstreue und Vertragserfüllung. Dazu muss man als Verbraucher vor Beginn eines Rechtsstreits genau prüfen, was eine Garantie überhaupt abdeckt. Eine Garantie ist ein eigenständiger vertraglichen Anspruch des Käufers gegen den Hersteller. Bei der Gewährleistung sieht das anders aus: Hier setzt der Gesetzgeber eine zweijährige Frist voraus, in der ein gekaufter Gegenstand mängelfrei genutzt werden kann. Wie lange eine Garantie dauert, ist der Entscheidung des Herstellers überlassen. Er geht damit eine vertragliche Vereinbarung mit dem Käufer ein. Der Verbraucher wiederum kann sich aussuchen, ob er das Garantieversprechen einlöst, oder die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmt.

Dieser Punkt ist wichtig, weil der Verkäufer einer mangelhaften Sache die Forderung des Kunden nicht an den Hersteller übergeben kann – er muss sich schon selbst drum kümmern und den Schaden zur Not auch selbst tragen.

Bei der rechtlichen Gewährleistung hat der Verbraucher ein Recht auf Nacherfüllung bzw. Reparatur bei einer mangelhaften Einbauküche. Andererseits hat ein Verkäufer auch das Recht, nachzubessern und muss nicht zwangsläufig neu liefern. Er muss aber in der Lage sein, in weniger als 4 bis 6 Wochen einen vorhandenen Mangel abzustellen.